EDV Handel
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Sie sind hier: AGBs
Allgemein Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines - Geltungsbereich
a) Allen unseren Geschäftsabschlüssen liegen unsere nachstehenden Bedingungen
zugrunde. Verkauf, Lieferung, Montage sowie sonstige Dienstleistungen erfolgen
nur zu den nachfolgenden ausschließlichen Bedingungen. Soweit die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unseres Vertragspartners diesen widersprechen, gilt
dispositives Recht; entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende
Regelungen unserer Vertragspartner erkennen wir nicht an, es sei denn, wir
hätten ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere
Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von
unseren Bedingungen abweichender Regelungen des Käufers, die Lieferung
vorbehaltlos ausführen.
b) Unsere Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit unseren
Kunden.
c) Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen und Preislisten
gemachten Angaben, über Gewicht, Maße, Leistungen, Abbildungen, Preise und
Lieferfristen sind nur Richtwerte und können handelsüblichen Änderungen
unterliegen. Sie werden verbindlich, wenn Sie im Vertrag oder in der
Geschäftskorrespondenz von EDV-HANDEL SCHLAAK ausdrücklich zugesichert werden.
Sonst gelten die am Tage der Lieferung zutreffenden Daten.
d) EDV-HANDEL SCHLAAK ist berechtigt Ansprüche aus der Geschäftsverbindung
abzutreten.
2. Angebot - Vertragsabschluß - Lieferung
a) Die Angebote von EDV-HANDEL SCHLAAK sind freibleibend und unverbindliche
Annahmeerklärungen; sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der
schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung von EDV-HANDEL SCHLAAK. Das
gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. EDV-HANDEL
SCHLAAK behält sich vor, einen Vertragsabschluß mittels Rechnung zu
bestätigen.
b) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, verstehen sich die Preise ab Lager
Grevenbroich , inklusive der am Tage gültigen Mehrwertsteuer. Sie schließen
Fracht, Porto, Versicherungen und sonstige Versandkosten nicht ein. Nimmt der
Kunde die bestellte Ware nicht bis zu dem in der Auftragsbestätigung genannten
Termin ab, so gelten die Preise des Liefertages. Der Kunde ist auch zur Abnahme
von Teillieferungen verpflichtet, ohne daß es einer vorherigen Zustimmung
bedarf. Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung der
Lieferfrist erst dann berechtigt, wenn er uns schriftlich eine Nachfrist von
mindestens 4 Wochen gesetzt hat, welche mit Eingang dieses Schreiben in unserem
Hause zu laufen beginnt, es sei denn, ein fester Liefertermin ist ausdrücklich
schriftlich bestätigt worden.
c) Bei Dienstleistungs- und Entwicklungsaufträgen gilt eine schriftliche
Termin- und Preiszusage als unverbindliche Zusage, da unvorhersehbare
Änderungen eintreten können. Kostenvoranschläge können um 15% über- bzw.
unterschritten werden.
d) Einkaufsbedingungen unserer Abnehmer gelten nur insoweit, als diese unseren
Liefer- und Zahlungsbedingungen nicht widersprechen.
3. Verbraucherverträge - Widerrufsrecht -
a) Verbraucher sind berechtigt, ihre auf den Abschluß eines Vertrages, der
zwischen EDV-HANDEL SCHLAAK und dem Verbraucher unter ausschließlicher
Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wird, gerichtete
Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen.
b) Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Wareneingangs beim Empfänger und
bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Widerrufsfrist
beginnt aber nicht, bevor EDV-HANDEL SCHLAAK seinen Informationspflichten
gemäß § 312c Abs. 2 des BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 2 und 3 der
Verordnung über Informationspflichten nach Bürgerlichem Recht und den
Pflichten nach § 312e Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches nachgekommen
ist. Der Widerruf muss in Textform erfolgen. Er kann bei Warenlieferungen auch
durch Rücksendung der Ware innerhalb der Zweiwochenfrist ausgeübt werden. Er muss
keine Begründung enthalten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige
Absendung. Für den Fall des fristgerechten Widerrufs seiner Willenserklärung
ist der Verbraucher nicht an seine auf den Abschluss eines Vertrages gerichtete
Erklärung gebunden. Die Ware ist unverzüglich nach Ausübung des
Widerrufsrechts auf Kosten und Gefahr des Verbrauchers an uns zurückzusenden.
Eine Verpflichtung zur Rücksendung besteht nicht, wenn die Ware nicht durch
Paket versandt werden kann. In diesem Fall werden wir die Ware abholen lassen.
c) Sollte der Verbraucher zur Finanzierung des an uns zu zahlenden Preises (ganz
oder teilweise) einen Kreditvertrag mit EDV-HANDEL SCHLAAK abgeschlossen haben,
ist er auch an diese Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er fristgerecht
von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hat. Das gleiche gilt auch, wenn der
Preis ganz oder teilweise von einem Dritten finanziert wird und der Kaufvertrag
und der Kreditvertrag als wirtschaftliche Einheit anzusehen sind. Die weiteren
Rechtsfolgen des fristgerechten Widerrufs richten sich nach § 357 des
Bürgerlichen Gesetzbuchs und bei Vorliegen eines mit dem Kaufvertrag
verbundenen Verbraucherdarlehensvertrages auch nach § 358 des Bürgerlichen
Gesetzbuches.
d) Das Widerrufsrecht besteht mangels anderer Vereinbarung und unbeschadet
anderer gesetzlicher Bestimmungen u. a. nicht bei Verträgen:
- zur Lieferung von Waren, die nach Kundenangaben speziell für diesen
angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse
zugeschnitten sind ( § 312d Abs. 4, Nr. 1 BGB) oder - zur Lieferung von Audio-
oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger
vom Verbraucher entsiegelt worden sind (§ 312d Abs. 4, Nr. 2 BGB)
e) Bei Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht, wenn wir mit der Ausführung
der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der
Widerrufsfrist begonnen haben oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat (
§ 312d Abs. 3 BGB).
4. Preise - Zahlungsbedingungen
a) Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der
Kaufpreis sofort, ohne Abzug, bei Übergabe der Ware fällig. Kommt der Käufer
in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 5 % über
dem Basiszinssatz § 247 BGB zu fordern. Bei Rechtsgeschäften, an denen eine
Verbraucher nicht beteiligt ist, sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von
8 % über dem Basiszinssatz § 247 BGB zu fordern. Im Falle des Verzugs mit mehr
als einer Verbindlichkeit ist die gesamte Forderung sofort fällig.
b) Die Vereinbarung der Annahme von Schecks / Wechseln zur Erfüllung unserer
Kaufpreisforderung erfolgt, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts
anderes ergibt, lediglich erfüllungshalber mit der Maßgabe, dass die
Fälligkeit unserer Kaufpreisforderung nicht berührt wird, wir uns jedoch
verpflichten, diese Forderung vorläufig nicht klageweise geltend zu machen, es
sei denn, die Befriedigung unserer Forderung durch den Scheck / Wechsel
scheitert an dessen Nichteinlösung. Wir verpflichten uns zur Vorlage unseres
Schecks innerhalb von 4 Wochen; der Käufer trägt das Risiko der
Nichteinlösung. Entsprechend gilt als vereinbart, dass der Käufer bei
Nichteinlösung von Schecks / Wechseln die Kaufpreisforderung vom Zeitpunkt der
Warenübergabe an zu verzinsen hat. Zur Zinshöhe gilt Abs. a) entsprechend.
Dies gilt nicht, sofern die Nichteinlösung auf verspäteter Vorlage
unsererseits beruht oder der Käufer nachweist, dass andere Gründe, die er
nicht zu vertreten hat, ursächlich waren.
c) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Käufer nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, oder diese durch uns
anerkannt wurden.
d) Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein
Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
e) Nicht vorhersehbare Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren,
Devisen und deren Beschaffung etc. berechtigen EDV-HANDEL SCHLAAK zu einer
entsprechenden Preisanpassung.
5. Lieferzeit - Verzug
a) Liefertermine sind, soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich
vereinbart worden ist, unverbindliche Termine, insbesondere wird keine Gewähr
für die Dauer des Transports und dessen rechtzeitige Ankunft beim Käufer
übernommen.
b) Wird ein vereinbarter Liefer- oder Abholtermin überschritten, hat uns der
Kunde mittels einer schriftlichen Mitteilung eine angemessene Nachfrist zu
gewähren, die mit dem Eingang dieses Schreibens in unserem Hause, beginnt.
c) Fristüberschreitungen aufgrund Betriebs- oder Transportstörungen,
Unfällen, Feuer, Verkehrssperren, Rohstoffmangel, Streik, Aussperrung oder
höherer Gewalt sowohl bei uns, als auch bei unseren Vorlieferanten verlängern
die Lieferfristen entsprechend der Zeit der Störung. In diesen Fällen ist der
Kunde zum Rücktritt nur berechtigt, wenn er die Lieferung nach Ablauf der
vereinbarten Lieferfrist schriftlich angemahnt hat und die Ware nicht innerhalb
von sechs Wochen nach Eingang des Mahnschreibens geliefert wird. Bei
kalendermäßig bestimmten Lieferfristen beginnt mit deren Ablauf die sechs
Wochen Frist.
d) Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug, so ist
unsere Schadensersatzhaftung im Falle gewöhnlicher Fahrlässigkeit
ausgeschlossen. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, den
uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu
verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder
einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache zu dem Zeitpunkt auf den
Besteller über, an dem dieser in Annahmeverzug gerät.
e) Werden Bestellungen auf Abruf innerhalb einer angemessenen Zeit nicht
abgerufen, können wir vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz wegen
Nichterfüllung verlangen. Die Höhe des Schadensersatzes beträgt 10% des
Auftragswertes, mindestens jedoch 30,- Euro.
6. Gefahrenübergang
Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort als den Erfüllungsort
übersandt, geht die Gefahr mit der Übergabe an den Transporteur oder der sonst
mit der Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden
über. Unsererseits wird lediglich für eine ordnungsgemäße
Transportverpackung und ordnungsgemäße Bereitstellung eines Frachtführers
gesorgt; weitere Verbindlichkeiten wegen des Versands der Ware bestehen für uns
nicht. Die Gefahr, trotz Verlust oder Beschädigung der gelieferten Ware den
(vollen) Preis zahlen zu müssen, geht mit Übergabe auf den Kunden nur über,
soweit es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher im Sine des § 474 BGB
handelt. In diesem Fall steht es der Übergabe gleich, wenn sich der Kunde mit
der Abnahme in Verzug befindet. Beanstandungen aufgrund von Mengenabweichungen
sowie sonstigen Transportschäden sind dem Frachtführer bzw. EDV-HANDEL SCHLAAK
innerhalb von 24 Stunden schriftlich zu melden.
7. Gewährleistungen
a) Offensichtliche Mängel sind binnen 4 Wochen ab Übergabe der Ware
schriftlich zu rügen. Der Kunde ist verpflichtet die Ware sorgfältig zu
prüfen. Versteckte Mängel die er trotz sorgfältiger Untersuchung erst später
entdecken konnte, hat er uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Hierfür
gilt die gesetzliche Verjährungsfrist des § 438 Abs. 3 BGB. Bei gebrauchten
Sachen, wozu auch Ausstellungsstücke zählen, beträgt die Verjährungsfrist 12
Monate. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungen und Rügepflichten gemäß
§ 377 HGB bleiben hiervon unberührt.
b) Für sämtliche Mängel oder Beschädigungen sowie Folgeschäden, die auf
unsachgemäße Handhabung oder Bedienung zurückzuführen sind, können keine
Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden.
c) Der Käufer ist verpflichtet, uns die Überprüfung des von ihm als
fehlerhaft bezeichneten Liefergegenstandes zu gestatten.
d) Nach Wahl des Kunden gelten bei auftretenden Mängeln der Kaufsache die
gesetzlichen Ansprüche auf Nacherfüllung, auf Mängelbeseitigung bzw.
Neulieferung sowie, bei Vorliegen der besonderen gesetzlichen Voraussetzungen,
die weitergehenden Ansprüche auf Minderung oder Rücktritt, sowie daneben auf
Schadensersatz, einschließlich des Ersatzes des Schadens statt der Erfüllung
sowie des Ersatzes ihrer vergeblichen Aufwendungen.
e) Im Verkehr mit Unternehmern haben wir bei der Nacherfüllung die Wahl
zwischen der Beseitigung eines Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien
Sache. Die Ansprüche des Käufers wegen Mängeln der Ware verjähren nach der
gesetzlichen Frist.
f) Wenn wir einem Unternehmer eine neu hergestellte Sache verkauft haben, der
Unternehmer diese Sache an einen Verbraucher verkauft hat und er diese Sache als
Folge ihrer Mangelhaftigkeit zurücknehmen musste oder der Verbraucher den
Kaufpreis gemindert hat, stehen dem Unternehmer die in § 478 BGB bezeichneten
gesetzlichen Rechte zu. Diese Rechte verjähren in den Fristen des § 479 BGB.
Rechte des Käufers aus §§ 478 und 479 BGB werden durch die Ziffern 7b) bis
7d) nicht berührt.
g) In Bezug auf Herstellergarantien, die über das gesetzliche Maß hinausgehen,
beschränkt EDV-HANDEL SCHLAAK die Haftung für den Fall, daß ein Produkt eines
Dritten mit einer besonderen Garantie ausgestattet ist, lediglich auf die
Vermittlung der Kontaktadresse des Herstellers. Eine eigene Einstandspflicht in
die Garantiebedingungen des Herstellers wird damit ausdrücklich abgelehnt.
8. Eigentumsvorbehalt
a) Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller
Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Im Verkehr mit Unternehmern ist die
während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in unserem Eigentum stehende Ware
vom Käufer gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern.
Die Rechte aus diesen Versicherungen werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese
Abtretung an.
b) Der Besteller ist verpflichtet die Kaufsache, pfleglich zu behandeln. Er
haftet für jede Beschädigung und den Verlust der Vorbehaltsware.
c) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller
unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO
erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen
und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten,
haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
d) Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu
verkaufen, er tritt jedoch bereits jetzt alle diejenigen Forderungen
einschließlich der Mehrwertsteuer ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen
seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die
Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung
dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach Abtretung ermächtigt. Unsere
Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen bleibt hiervon unberührt. Wir
verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller
seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinbarten Erlösen nachkommt, nicht in
Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz-
oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist
aber dies der Fall, könne wir verlangen, dass der Besteller uns die
abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug
erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den
Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
e) Be- und Verarbeitung von uns gelieferter, noch in unserem Eigentum stehender
Waren, erfolgt stets in unserem Auftrag, ohne dass für uns Verbindlichkeiten
hieraus erwachsen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden
Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache,
im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten
Gegenständen, zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung
entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt
gelieferte Kaufsache. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden
Gegenständen vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache, im
Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen,
zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die
Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass
der Besteller uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt
das so entstandene Allein- oder Miteigentum für uns.
f) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des
Käufers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten, die zu
sichernde Forderung, um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der
freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
g) Im Verkehr mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an dem
Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung
mit dem Käufer vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich dann auch auf den
anerkannten Saldo, soweit wir Forderungen gegenüber dem Käufer in laufende
Rechnung buchen (Kontokorrent-Vorbehalt).
9. Allgemeine Haftungsbeschränkungen
In allen Fällen, in denen wir aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher
Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet sind,
haften wir nur, soweit uns, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen
Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit zur Last fällt. Unberührt bleibt die verschuldensunabhängige
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Unberührt bleibt auch die Haftung für
die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; die Haftung ist
insoweit jedoch außer in den Fällen der Sätze 1 und 2 auf den vorhersehbaren,
vertragstypischen Schaden beschränkt. Mit den vorstehenden Regelungen ist eine
Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers nicht verbunden.
10. Zusatzbedingungen bei Werkstattaufträgen
a) Fehlerdiagnosen und Reparaturen werden nach Aufwand berechnet.
b) Für Reparaturen und Mängelrügen innerhalb der Gewährleistung ist der
Kaufbeleg notwendig. Wir weisen darauf hin, dass bei Entfernen unserer
Garantieetiketten ein Gewährleistungsanspruch verfällt. Sollten wir in
Einzelfällen einer Bearbeitung ohne Garantieetikett zustimmen, so behalten wir
uns vor, den erhöhten Arbeitsaufwand mit €30 zzgl. MwSt. in Rechnung zu
stellen.
c) Produkte, die eindeutig nicht von EDV-HANDEL SCHLAAK bezogen wurden,
berechnen wir für unseren Arbeitsaufwand eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von
€40 zzgl. MwSt. für den Kostenvoranschlag. Bei Bestätigung des
Kostenvoranschlags entfällt die Gebühr. Wird kein Fehler festgestellt oder
liegt ein Softwarefehler vor, so berechnen wir eine Bearbeitungspauschale von
€30 zzgl. MwSt.
d) Werden komplette Rechnersysteme zur Überprüfung oder Reparatur abgegeben,
so sind vorher sämtliche Datenbestände zu sichern. Wir behalten uns vor,
Festplatten im Rahmen der zügigen Reparatur zu formatieren. Wünscht der Kunde
vor Beginn der Reparatur eine Datensicherung, so ist dies explizit mit in
Auftrag zu geben. Der entstehende Arbeitsaufwand für die Sicherung zzgl.
Sicherungsmedien wird zu unseren obig aufgeführten Stundensätzen sowie
Verkaufspreisen der Medien in Rechnung gestellt.
e) Der momentane Verrechnungssatz für Werkstattaufträge beträgt €5.00 zzgl.
MwSt pro AE (1 AE = 10 Minuten) bei Standard- Umbauten, - Reparaturen sowie
Software-Konfigurationen. Bei Netzwerkkonfigurationen sowie speziellen Hard- und
Softwarekonfigurationen mit erhöhtem Schwierigkeitsaufwand berechnen wir €10.00
zzgl. MwSt. AE.
f) Bei einem Defekt außerhalb der Gewährleistung behalten wir uns vor, für
unseren Arbeitsaufwand eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von €30 zzgl. MwSt.
für den Kostenvoranschlag zu berechnen. Bei Bestätigung des Kostenvoranschlags
entfällt die Gebühr.
g) Wird bei der Reklamation eines Werkstattauftrags vom Kunden ein konkreter
Fertigstellungstermin genannt, behalten wir uns vor, aus Zeitgründen mit den
monierten Komponenten keinen ausreichenden Dauertest ausführen zu können. Der
Kunde wird daher darauf hingewiesen, dass eine solche Reklamation nicht als
Nachbesserung im Sinne des HGB sowie unserer AGBs gilt.
h) Vorabaustausche von einzelnen Komponenten - auch Komponenten von
Komplettrechnern - werden laut unseren Vorabaustauschbedingungen ohne Erstattung
von Arbeitsaufwendungen sowie Fracht abgewickelt. Diese Vorabaustausche werden
nicht als Nachbesserung im Sinne des HGB sowie unserer AGBs behandelt.
11. Anzuwendendes Recht - Unwirksamkeit - Gerichtsstand - Erfüllungsort
a) Bestellungen und Lieferungen unterliegen ausschließlich dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland
b) Für Verträge mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts
und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Erfüllungsort für
Lieferung und Zahlung Grevenbroich vereinbart. Als Gerichtsstand wird insoweit,
in Abhängigkeit vom jeweiligen Streitwert, Grevenbroich (AG) bzw. Düsseldorf
(LG) vereinbart. Dies gilt auch für Klagen im Wechsel- und Scheckprozess
c) Die unter 10.b genannte Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch, wenn der
Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsabschluß aus dem Geltungsbereich der
Bundesrepublik Deutschland verlegt.
d) Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die in ihrer
wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
EDV-HANDEL SCHLAAK- Auf der Schanze 34 - 41515 Grevenbroich